Rezepturtipp der Woche 30/2020
Kennzeichnung des Emulgators in Harnstoff-Cetomacrogolcreme angepasst

Harnstoff-Cetomacrogolcreme 10 % (NRF 11.73.) ist seit 1995 in DAC/NRF standardisiert und enthielt bislang den Bestandteil "Nichtionischer emulgierender Cetylstearylalkohol". Der Emulgator setzt sich zusammen aus Cetylstearylalkohol und Macrogol-20-cetylstearylether. Mit der Ergänzungslieferung 2020/1 werden die beiden Einzelbestandteile in der NRF-Vorschrift genannt. Je nach Bezugsmöglichkeiten kann die Apotheke die Einzelbestandteile oder den Komplexemulgator nehmen. In jedem Fall sind bei der Kennzeichnung des Rezepturarzneimittels die Einzelbestandteile aufzuführen.
Cetomacrogolcreme ist eine hydrophile Creme mit einem hohen Lipidanteil und von relativ hoher Konsistenz. Trotzdem glänzt und klebt sie nicht und lässt sich leicht mit Wasser abwaschen. Im Gegensatz zu anderen hydrophilen Cremes lässt sich die Wasserphase ohne Wärmeanwendung in die getrennt hergestellte lipophile Phase einarbeiten. Die unkonservierte Harnstoff-Cetomacrogolcreme hat barrierestabilisierende Eigenschaften und sich zur Prophylaxe und Behandlung trockener Haut bewährt.
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