Rezepturtipp der Woche 19/2020
Eingestellter Cannabisextrakt DAB

Ab dem 01. Juni 2020 gilt offiziell das Deutsche Arzneibuch 2020. Darin enthalten ist die Monographie „Eingestellter Cannabisextrakt“. Die neue Monographie bildet die Grundlage für eine Vielzahl an möglichen dronabinol- und/oder cannabidiolhaltigen Extrakten, sowie die zu verwendende Trägerlösung.
Das DAC/NRF-Werk enthält bereits seit der Ergänzungslieferung 2016/2 die Monographie „C-054 Eingestelltes, raffiniertes Cannabisölharz“. Der dort beschriebene Extrakt beschreibt sehr genau einen 5 prozentigen dronabinolhaltigen Extrakt mit mittelkettigen Triglyceriden als definierter Trägerlösung.
Nach einer Übergangsphase wird die DAC-Monographie mit der Ergänzungslieferung 2020/2 entfallen, da es die offizielle DAB-Monographie gibt.
Um Apotheken, wie gewohnt, die Möglichkeit zu bieten auf apothekentauglichere, kostengünstige Identifizierungsverfahren, zurückzugreifen, möchten wir die Gelegenheit nutzen und die Hersteller künftiger Cannabisextrakte, deren Produkte der neuen DAB-Monographie entsprechen, zur Zusammenarbeit aufzurufen, um gemeinsam für Apotheken alternative Prüfmethoden zu entwickeln.
Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden Sie unter „Kontakt“ auf unserer Homepage.
C-054 Eingestelltes, raffiniertes Cannabisölharz (entfallen)
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