Rezepturtipp der Woche 27/2020
Coffein oder Coffeincitrat?

Coffein-Lösungen werden bei Apnoe-Anfällen bei Frühgeborenen angewendet. Seit 2005 gibt es unter der Ordnungsziffer 3.1. eine Lösung zum Einnehmen in DAC/NRF. Zunächst wurde sie unter Verwendung von Coffeincitrat hergestellt. Das ist inzwischen nicht mehr erhältlich, und seit 2017 wird Coffein eingesetzt. Dosierungsempfehlungen können sich aber weiterhin auf Coffeincitrat beziehen. Damit es nicht zu Fehldosierungen kommt, wird nun besonders auf die Prüfung der Wirkstoff-Bezugsgröße in der ärztlichen Gebrauchsanweisung hingewiesen.
Mit der redaktionellen Überarbeitung 2020/1 enthält die NRF-Vorschrift 3.1. folgenden Hinweis:
"Im Rahmen der Risikobeurteilung (Plausibilitätsprüfung) ist sicherzustellen, dass die pädiatrische Verschreibung hinsichtlich der Gebrauchsanweisung und der Einzeldosen unzweifelhaft auf Coffein als Wirkstoff abgestellt ist und nicht auf Coffeincitrat. Coffeincitrat-Lösung wird als Fertigarzneimittel mit gleicher Indikation angewendet."
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