Rezepturtipp der Woche 33/2020
Calciumglycerophosphat: in Mol verordnet, in Gramm hergestellt

Calciumglycerophosphat wird zur Substitution bei Frühgeborenen angewendet. Verordnungen aus der Klinik werden häufig mit Bezug auf Calcium oder mit der Einheit Mol ausgestellt, z. B. Kapseln mit 1 mmol Calciumglycerophosphat. Wie viel Substanz einzuwiegen ist, kann mit der DAC/NRF-Rechenhilfe "Einwaagekorrekturfaktoren" schnell und einfach ausgerechnet werden.
Calciumglycerophosphat Ph. Eur. hat einen Gehalt von 18,6 bis 19,4 % Calcium (bezogen auf die getrocknete Substanz) und einen zulässigen Trocknungsverlust bis 12 %. In die Rechenhilfe werden die chargenabhängigen Werte aus dem Prüfzertifikat eingetragen. Berechnet werden nicht nur die Einwaagekorrekturfaktoren für Calciumglycerolphosphat (Monohydrat bzw. wasserfrei), sondern auch der Faktor, wenn in der Verordnung Calcium oder Phosphat/Phosphor angegeben ist, sowohl in Gramm oder in mmol.
Wenn nun also in der Verordnung steht, wieviel "mmol" Calcium enthalten sein soll, wird der Wert einfach mit dem spezifischen Einwaagekorrekturfaktor multipliziert und man erhält die Solleinwaage für die vorliegende Charge Calciumglycerophosphat-Rezeptursubstanz in Gramm.
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