Rezepturtipp der Woche 29/2019
Midazolamhydrochlorid-Lösung NRF 17.3. umbenannt

Midazolamhydrochlorid wird zur Prämedikation vor operativen Eingriffen bei Kindern gegeben. 2002 wurde die NRF-Vorschrift "Midazolamhydrochlorid-Lösung 2,22 mg/mL" in DAC/NRF aufgenommen. Wegen des praxisüblichen Bezuges auf die Midazolam-Base wird mit der aktuellen DAC/NRF-Ergänzungslieferung die Bezeichnung zu "Midazolam-Lösung 2 mg/mL" geändert. Die Zusammensetzung bleibt unverändert, weiterhin wird das wasserlösliche Salz Midazolamhydrochlorid verarbeitet.
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