Rezepturtipp der Woche 45/2019
Laufweitenmarker
Laufweitenmarker werden benutzt, um in der Regel pflanzliche Drogen und deren Zubereitungen mit dünnschicht-chromatographischen Methoden zu identifizieren. Häufig handelt es sich dabei um Stoffe, die auch im Reagenziensatz der Alternativen Identifizierung zu finden sind. Zu beachten ist hierbei, dass sie genauso Vergleichssubstanzen sind wie die selten eingesetzten Inhaltsstoffe der pflanzlichen Drogen. Die Vergleichssubstanzen teilen eine Dünnschichtchromatographie Platte in möglichst gleich große Bereiche ein und ermöglichen somit ein Zuordnung zur Untersuchungssubstanz. Gleichzeitig kann man durch ihr Laufverhalten auf eine korrekte Ausführung der Methode schließen.
In den Prüfvorschriften der Alternativen Identifizierung werden immer 2 Laufweitenmarker benutzt, um die Platte in Drittel einzuteilen. Ein prominentes Beispiel für die Verwendung von Laufweitenmarkern ist die alternative Identifizierung von Cannabisblüten DAB.
Für diese Prüfvorschrift wurden Bornylacetat und Menthol validiert. Dadurch ist es möglich Cannabisblüten zu identifizieren, indem der Abstand von Cannabidiol und Δ9-Tetrahydrocannabinol zu den Laufweitenmarkern ins Verhältnis gesetzt wird.
Teure Referenzsubstanzen oder nicht vorhandene Vergleichssubstanzen bekannter Identität müssen somit nicht eingesetzt werden.
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