Rezepturtipp der Woche 51/2019
Drei Löffel für Cannabisblüten

Cannabisblüten-Feinschnitt wird entweder in Einzeldosen abgewogen oder in ein Mehrdosenbehältnis abgefüllt, aus dem sie der Anwender volumetrisch mit einem Dosierlöffel entnimmt. Bisher gab die NRF-Vorschrift 22.12. den 1-mL-Löffel vor, der etwa 125 mg Cannabisblüten abteilt. Zur inhalativen Anwendung genügt häufig auch deutlich weniger Droge. Inzwischen sind kleinere Dosierlöffel mit 0,16 und 0,3 mL Nennvolumen erhältlich, mit denen man etwa 20 bzw. 35 mg Schnittdroge abteilen kann. Alle drei Löffel werden nun in der NRF-Vorschrift 22.12. berücksichtigt, Bezugsquellen sind in DAC/NRF genannt.
NRF 22.12. "Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung"
DAC/NRF III.3. „Bezugsquellennachweis für Packmittel und Applikationshilfen“
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