Rezepturtipp der Woche 01/2019
Doxylamin teilweise verschreibungspflichtig

Im Oktober 2018 trat die letzte Änderung zur Arzneimittelverschreibungs-verordnung in Kraft. Seit dem 01. Januar 2019 fällt nun auch Doxylamin unter die Verschreibungspflicht, wenn es "zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr" angewendet wird. Das ist bei der Beratung in der Apotheke zu beachten. Doxylaminhydrogensuccinat ist ein H1-Antihistaminikum der ersten Generation, das hauptsächlich als Sedativum eingesetzt wird.
In der Arzneimittelherstellung spielen vor allem Zäpfchen und Säfte eine Rolle, Tipps zur Herstellung enthält der DAC/NRF-Rezepturhinweis.
Rezepturhinweis "Doxylaminhydrogensuccinat"
03.01.2019 | DACNRF
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