Rezepturtipp der Woche 21/2019
Dosierlöffel für Cannabisblüten

Cannabisblüten-Feinschnitt wird entweder in Einzeldosen abgewogen oder in ein Mehrdosenbehältnis abgefüllt, aus dem sie der Anwender volumetrisch mit einem Dosierlöffel entnimmt. Der 1,7-mL-Löffel teilt 250 mg Cannabisblüten relativ genau ab. Diese Menge oder ein Vielfaches davon werden für das Dekokt nach NRF-Vorschrift 22.14. benötigt. Zur inhalativen Anwendung genügt deutlich weniger. Dosierlöffel mit 0,16 und 0,3 mL Nennvolumen (für etwa 20 bzw. 35 mg Schnittdroge) sind mittlerweile erhältlich, in der NRF-Vorschrift 22.12. jedoch noch nicht berücksichtigt. Diese gibt bisher nur den 1-mL-Dosierlöffel an, der nominal 100 mg Cannabisblüten fasst, de facto sogar etwas mehr.
Wichtig zu wissen: Üblicherweise sind bei den THC-reichen Cannabisblüten-Typen Mengen von 100 mg Droge zur Inhalation als überdosiert anzusehen, und der Patient muss unter Beobachtung eventuell auftretender unerwünschter Wirkungen selbst bestimmen, wann er aufhört zu inhalieren. Besonders bei Patienten ohne Cannabis-Erfahrung, die eine Therapie neu beginnen, ist daher die Abteilung kleiner Mengen der Droge anzustreben.
Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.12.)
Cannabisblüten zur Teezubereitung (NRF 22.14.)
DAC/NRF III.3. „Bezugsquellennachweis für Packmittel und Applikationshilfen“
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