Rezepturtipp der Woche 15/2019
Defekturprüfanweisungen umsortiert

Defekturarzneimittel müssen nach der Herstellung auf Basis eines risikobasierten Stufenmodells geprüft und freigegeben werden. Seit 2013 gibt es die DAC-Anlage J „Weitergehende Prüfung der Defekturarzneimittel“, die viele Informationen zur Risikobeurteilung und Festlegung entsprechender Prüfungen enthält. Dort werden außerdem spezifische Prüfanweisungen für NRF-Defekturarzneimittel aufgenommen, inzwischen für 11 NRF-Vorschriften.
Im Loseblattwerk befinden sich seit der Ergänzungslieferung 2018/2 die Defekturprüfanweisungen direkt hinter den jeweiligen Rezepturvorschriften. Aus technischen Gründen werden sie in der elektronischen Fassung vorerst weiter bei der DAC-Anlage J geführt. Sie sind von dort aus über eine Verlinkung oder über den Inhaltsbaum abrufbar.
DAC-Anlage J „Weitergehende Prüfung der Defekturarzneimittel“
Information
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