Rezepturtipp der Woche 33/2018
Vancomycin-Rezepturverordnungen richtig umsetzen

Das Antibiotikum Vancomycin wird u.a. lokal am Auge bei MRSA-Infektionen angewendet. Fertigarzneimittel stehen dafür nicht zur Verfügung, in der Apotheke werden wässrige Augentropfen hergestellt.
Die Rezeptursubstanz Vancomycinhydrochlorid muss gemäß Europäischem Arzneibuch die Mindestaktivität 1050 I.E./mg haben, bezogen auf die wasserfreie Substanz. Augentropfen werden jedoch meist mit Konzentrationsangaben verordnet, z. B. 0,5 %. Dann muss bekannt sein, ob sich die Konzentration auf Vancomycin oder Vancomycinhydrochlorid bezieht. Wieviel Gramm Rezeptursubstanz einzuwiegen ist, lässt sich mithilfe der DAC/NRF-Rechenhilfen einfach ermitteln.
Plausible Beispiele für konservierte und unkonservierte Vancomycinhydrochlorid-Augentropfen sind im DAC/NRF-Rezepturhinweis genannt.
DAC/NRF-Rechenhilfen „Einwaagekorrekturfaktoren“
DAC/NRF-Rezepturhinweis „Vancomycinhydrochlorid“
16.08.2018 | DACNRF
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