Rezepturtipp der Woche 34/2018
Sortenunterscheidung bei Cannabisblüten

Werden Cannabisblüten für einen Patienten verordnet, muss auf dem BtM-Rezept die gewünschte Cannabissorte, beispielsweise Bediol®, Bedrocan® oder Bedrolite® angegeben sein. Nach DAB-Monographie (ehemalige DAC-Monographie C-053) werden die verschiedenen Sorten in drei Produktgruppen unterteilt. Diese unterscheiden sich im THC- und CBD-Gehalt voneinander:
- Produktgruppe I ∆9-Tetrahydrocannabinol ≫ Cannabidiol
- Produktgruppe II ∆9-Tetrahydrocannabinol ≈ Cannabidiol
- Produktgruppe III ∆9-Tetrahydrocannabinol ≪ Cannabidiol
Cannabisblüten können mithilfe des Mikroskops eindeutig identifiziert werden, es lässt sich jedoch keine Aussage darüber treffen, um welche Sorte es sich bei dem mikroskopierten Material handelt. Die Einteilung der zu untersuchenden Droge in eine der drei Produktgruppen ist mithilfe der Dünnschichtchromatographie möglich, da im Chromatogramm die CBD- und/oder THC-Banden entweder zu sehen sind oder fehlen bzw. nur eine schwache Intensität besitzen. Im Farbteil des DAC finden Sie exemplarisch die Chromatogramme von Cannabisblüten der Produktgruppe I und II.
DAC/NRF-Farbteil für "Cannabisblüten"
23.08.2018 | DACNRF
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