Rezepturtipp der Woche 46/2018
Rosenblütenblätter

Rosenblütenblätter bestehen aus den vor dem völligen Aufblühen gesammelten und sorgfältig getrockneten Kronblättern von Rosa gallica L. und Rosa × centifolia L. Abhängig von der Stammpflanze besitzen die Kronblätter unterschiedliche Farbintensitäten, die von dunkelpurpur bis rosafarben reichen.
In der Praxis wird die Droge unterschiedlich verwendet. Während manche Apothekenkunden die reine Ausgangsstoffdroge zur Herstellung von Rosenblütenwasser, Rosenblütensirup und Rosenöl benötigen, sind Rosenblütenblätter auch als Schmuckdroge in Teezubereitungen sehr gut geeignet. Eine arzneiliche Wirkung haben die Blütenblätter außerdem: Aufgrund ihrer schwach adstringierenden Wirkung finden sie Anwendung bei leichten Entzündungen der Haut sowie der Mund- und Rachenschleimhaut. Hierfür wird ein Auszug von 1 bis 2 g Droge in ca. 200 mL siedendem Wasser zubereitet und dieser entweder als Mundspülung oder zur Herstellung von Umschlägen weiterverwendet.
Bei allen Anwendungen spielt die Qualität und Beschaffenheit des Ausgangsmaterials eine wichtige Rolle. Dabei sollte keine parfümierte oder chemisch vorbehandelte Droge eingesetzt werden. Da eine entsprechende DAC-Monographie (R-040) für Rosenblütenblätter existiert, ist bei der Bestellung der Ware darauf zu achten, dass diese nach DAC geprüft wurde.
Farbige Abbildungen, die DAC-Monographie R-040 und eine Alternative Identifizierung DAC/NRF stehen über nachstehende Links zur Verfügung.
Farbige Abbildungen zu Rosenblütenblätter
DAC-Monographie R-040 "Rosenblütenblätter"
Alternative Identifizierung DAC/NRF
15.11.2018 | DACNRF
Information
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