Rezepturtipp der Woche 24/2018
Rasche Gehaltsabnahme bei NaOCl-Lösung 12,5 % Chlor

Natriumhypochlorit zersetzt sich insbesondere am Licht und bei höheren Temperaturen. Problematisch ist vor allem die Natriumhypochlorit-Lösung mit 12,5 % Chlor: Es kommt zur raschen Gehaltsabnahme, und bereits nach wenigen Wochen kann der Wert des Chlorgehalts im Prüfzertifikat nicht mehr als realer Gehalt angenommen werden. Es besteht die Gefahr, dass daraus hergestellte Lösungen unterdosiert sind.
Deshalb wird gemäß DAC-Monographie N-122 vor jeder Weiterverarbeitung der Chlorgehalt durch Titration bestimmt. Bei einem Mindergehalt ist zunächst zu entscheiden, ob die Lösung überhaupt noch den Spezifikationen der DAC-Monographie entspricht. Liegt der Gehalt an freiem Chlor außerhalb der geforderten Grenze von 6 bis 15 % aktives Chlor, so entspricht die Lösung nicht mehr der DAC-Monographie und darf nicht genommen werden. Liegt der Gehalt innerhalb der Grenze, entspricht die Lösung den Anforderungen und kann zur Weiterverarbeitung verwendet werden, wenn die Einwaage entsprechend erhöht wird. Zur Berechnung des Einwaagekorrekturfaktors siehe die DAC/NRF-Rechenhilfe bei den Online-Tools.
Die niedrig konzentrierten Natriumhypochlorit-Lösungen mit 3 oder 5 Prozent Chlor sind chemisch stabiler, hier gibt die DAC-Monographie die Empfehlung, mindestens im Abstand von 6 Monaten nach der Herstellung oder dem letzten Analysendatum eine Gehaltsbestimmung durchzuführen.
DAC-Monographie Natriumhypochlorit-Lösung, 12,5 Prozent Chlor (N-122)
Rechenhilfe „Einwaagekorrekturfaktoren“
14.06.2018 | DACNRF
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