Rezepturtipp der Woche 05/2018
Identitätsprüfung von Kapselhüllen

Die Herstellung von Kapseln hat in Apotheken nach wie vor eine hohe Relevanz. Dabei werden die fertigen Kapseln auf zwei unterschiedliche Arten von dem Patienten eingenommen: Entweder können diese unverändert geschluckt oder vor der Einnahme geöffnet, der Inhalt in ein geeignetes Medium gegeben und dieses anschließend eingenommen werden. In beiden Fällen ist es wichtig, dass Kapselhüllen mit pharmazeutischer Qualität für die Herstellung solcher Zubereitungen verwendet werden.
Um diese Qualität zu gewährleisten, muss ein gültiges Prüfzertifikat für die Kapselhüllen vorliegen. Da es sich bei Kapselhüllen um einen Hilfsstoff und nicht um ein Primärpackmittel handelt, muss außerdem mindestens eine Identitätsprüfung in der Apotheke durchgeführt werden. Eine entsprechende DAC-Monographie (K-145) ist vorhanden.
Eingangsprüfung der Ausgangsstoffe "Checkliste für Prüfzertifikate"
01.02.2018 | DACNRF
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