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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Rezepturtipp der Woche 17/2018

Dermatikagrundlagen in den Kühlschrank?

In Apotheken kommt immer wieder die Frage auf, bei welcher Temperatur Dermatikagrundlagen gelagert werden sollen. Kühl wegen der chemischen Stabilität einzelner Bestandteile, oder bei Raumtemperatur für eine bessere Wirksamkeit der enthaltenen Konservierungsmittel?

Lagerungsempfehlungen für offizinelle Dermatikagrundlagen (im Sinne von Ausgangsstoffen) finden Sie in der DAC-Anlage I. Bislang wird nicht vorgeschrieben, Anbrüche kühl (8−15 °C) oder im Kühlschrank zu lagern. Kühllagerung ist jedoch sehr empfehlenswert, wenn oxidationsempfindliche Bestandteile wie z. B. Sorbinsäure bzw. Kaliumsorbat enthalten sind. Eine etwaige Abschwächung der Konservierungsmittelwirkung bei niedriger Temperatur ist zu vernachlässigen, weil in der Apotheke im Umgang mit Dermatikagrundlagen von guter Hygiene auszugehen ist.

Wenn der Patient das Rezepturarzneimittel anwendet, ist das Hygienerisiko größer, sodass es stärker auf die antimikrobielle Wirksamkeit der Konservierungsmittel ankommt. Die Abtötungsgeschwindigkeit ist bei Raumtemperatur höher als bei Kühlschranklagerung. Deshalb sind beim Patienten konservierte Zubereitungen bei Raumtemperatur aufzubewahren, wenn nicht andere Gründe für eine Kühlschranklagerung vorliegen, z. B. chemische Instabilität der Wirkstoffe bei Raumtemperatur. Die Aufbrauchsfristen von Zubereitungen werden nach den DAC/NRF-Empfehlungen festgelegt.

DAC-Anlage I

DAC/NRF Allgemeine Hinweise I.4.2.1. "Festlegung der Aufbrauchsfrist nach pharmazeutischer Qualität"

26.04.2018 | DACNRF

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