Rezepturtipp der Woche 10/2018
Cannabisblüten kindergesichert verpacken

Seit einem Jahr sind Cannabisblüten verkehrsfähig und können als Rezepturarzneimittel verordnet werden, nach DAC/NRF standardisiert als Teezubereitung oder zur Inhalation nach Verdampfung. Die Zubereitungen sind kindergesichert zu verpacken, in den NRF-Vorschriften sind Vierkantflaschen mit Druck-Dreh-Verschluss vorgeschrieben.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Um ausreichenden Lichtschutz zu gewähren, sind möglichst dunkel gefärbte Flaschen zu verwenden.
- Für Weithalsflaschen aus Braunglas gibt es keine kindersicheren Verschlüsse.
- Erhältlich sind schwarze Vierkantflaschen aus Polyethylen, allerdings bisher nur in der Größe 100 ml und nur mit etwa 3 cm breiter Öffnung am kindergesicherten Schraubverschluss GL 40.
- In diese Flasche passen zwar gut 15 g fein geschnittene Droge, aber nur etwa 15 Pulverkapseln der Größe 3 und 10 Kapseln der Größe 4.
- Die Pulverkapseln werden hochkant in der Flasche gestapelt.
- Für den Monatsbedarf werden zwei oder mehr Flaschen abgegeben.
Vierkantflaschen sind zwar ungefärbt auch bis 1000 ml erhältlich und auch mit breiterem Gewinde GL 60 und GL 80, was die Befüllung mit Pulverkapseln vereinfachen würde. Da es momentan keine kindergesicherten Verschlüsse dafür gibt, kommen sie für Cannabisblüten-Rezepturarzneimittel derzeit nicht infrage.
DAC/NRF enthält eine Übersicht der erhältlichen Packmittel mit Qualitätsmerkmalen und Anbietern:
DAC/NRF-Bezugsquellennachweis III.3.
08.03.2018 | DACNRF
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