Rezepturtipp der Woche 19/2018
Bezug von Aluminiumchlorid-Hexahydrat

Die Temperaturen steigen in sommerliche Bereiche und die ersten Anfragen nach geeigneten Rezepturen gegen übermäßiges Schwitzen erreichen die Apotheke. Bei der medizininschen Indikation (Hyperhidrosis manuum et pedum) wird Aluminiumchlorid-Hexahydrat in flüssiger oder halbfester Form, 15- bis 20-prozentig schon seit Jahrzehnten mit gutem Erfolg eingesetzt.
Mindestens drei Lieferanten stehen für die Rezeptursubstanz zur Verfügung, wie dem Bezugsquellen-Link im DAC/NRF-online-Rezepturhinweis „Aluminiumchlorid“ zu entnehmen. Dabei fällt auf, dass die gelieferte Ware zwar die erforderliche pharmazeutische Qualität nach Arzneibuch-Monographie aufweist, die GMP-konforme Produktion als Arzneimittelwirkstoff aber nicht ausgewiesen wird. Grundsätzlich soll das Prüfzertifikat nach Apothekenbetriebsordnung auch darüber Auskunft geben.
Die Erklärung liegt darin, dass Aluminiumchlorid-Hexahydrat zwar als Medizinprodukt für die Zahnmedizin und in meist niedrigerer Konzentration auch in Körperpflegemitteln als Deodorant und Antihidrotikum verwendet wird, aber bisher in keinem zugelassenen Arzneimittel enthalten ist. Trotzdem kann unter Risikoabwägung durch den verantwortlichen Apotheker auch die „nur“ monographiekonforme Substanz verwendet werden. Vor der Verwendung sollte dies auf dem Prüfprotokoll oder in der Herstellungsanweisung vermerkt werden.
Tabellen für die Rezeptur, Abschnitt „Eingangsprüfung der Ausgangsstoffe“
Rezepturhinweis „Aluminiumchlorid“ mit Bezugsquellenverweis
10.05.2018 | DACNRF
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