Rezepturtipp der Woche 40/2017
Referenzsubstanzen für die Identitätsprüfung

In den Prüfvorschriften zur Feststellung der Identität werden häufig Referenz- und Vergleichssubstanzen gefordert. Referenzsubstanzen des Europäischen Arzneibuchs, die sogenannten CRS-Substanzen, sind beim Herausgeber oder bei spezialisierten Firmen zu beziehen. Sie sind in der Regel teuer, als kostengünstigere Vergleichssubstanz in der Apotheke dienen beispielsweise der bereits geprüfte Standgefäßrest der vorherigen Charge, eine geprüfte und zertifizierte Charge des Herstellers, die als Vergleichssubstanz deklariert ist, oder eine geprüfte Charge einer anderen Apotheke. Was noch bei der Eingangsprüfung der Ausgangsstoffe zu beachten ist, finden Sie in den „Tabellen für die Rezeptur“.
Tabellen für die Rezeptur, Abschnitt „Eingangsprüfung der Ausgangsstoffe“
05.10.2017 | DACNRF
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