Rezepturtipp der Woche 05/2017
Neue DAC-Monographie "Eingestelltes, raffiniertes Cannabisölharz"

Mit der Ergänzungslieferung 2016/2 enthält DAC/NRF eine weitere Cannabis-Prüfvorschrift: Eingestelltes, raffiniertes Cannabisölharz DAC. Es wird aus den Blüten von Cannabis sativa L. hergestellt, die gelbe bis gelbbraune Flüssigkeit enthält 5 % Δ9-Tetrahydrocannabidol und unterschiedliche Mengen an Cannabidiol, die deklariert werden muss. Das Cannabisölharz kann umgangssprachlich als Cannabis-Extrakt (5 % THC) bezeichnet werden. Zu beachten ist, dass der ölige Extrakt nicht zur Inhalation geeignet ist.
Dronabinol und Cannabidiol werden unter anderem eingesetzt bei zytostatika-induzierten Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen, aber auch bei Anorexie und Kachexie bei HIV-Patienten und haben positive Effekte auf chronische Schmerzzustände, spastische Lähmungen, Bewegungsstörungen, Inappetenz und Tourette-Syndrom.
"Eingestelltes, raffiniertes Cannabisölharz“ (DAC, C-054)
02.02.2017 | DACNRF
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