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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Rezepturtipp der Woche 15/2017

Mometasonfuroat für die Mundhöhle

Das mittelstark bis stark wirksame Glucocorticoid Mometasonfuroat kann als Mundspülung bei Schleimhautentzündungen angewendet werden. Dazu sollen gelegentlich Fertigpräparate zur Anwendung auf der Haut rezepturmäßig weiterverarbeitet werden. Halbfeste Zubereitungen sind in der Regel nicht zur Herstellung flüssiger Systeme geeignet, und in den Lösungen sind meistens Alkohole enthalten, die auf der geschädigten Mundschleimhaut sehr brennen können. Zudem ist unsicher, ob der Wirkstoff bei Weiterverarbeitung gelöst oder suspendiert vorliegt.

Im DAC/NRF-Rezepturhinweis „Mometasonfuroat“ sind Beispiele für Mundspülungen beschrieben, die Rezeptursubstanz wird in macrogolhaltigen Grundlagen gelöst. Für die punktuelle Anwendung können Mometasonfuroat-Haftpasten analog zu den NRF-Vorschriften 7.10. oder 7.11. hergestellt werden.

DAC/NRF-Rezepturhinweis „Mometasonfuroat“

NRF 7.10. „Triamcinolonacetonid-Haftpaste 0,1 %“

NRF 7.11. „Betamethasonvalerat-Haftpaste 0,1 %“

13.04.2017 | DACNRF

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