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Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Rezepturtipp der Woche 14/2017

Geschmackskorrektur bei Citrat-Lösungen

Citrat-Lösungen werden bei verschiedenen Indikationen eingesetzt, z. B. zur Alkalisierung des Urins, zur Acidose-Behandlung und zur präoperativen Aspirationsprophylaxe. Natriumcitrat-Lösungen haben etwa pH 8 und einen unangenehmen seifigen Geschmack. Durch Zusatz von Citronensäure wird der Geschmack angenehmer. Solche Natriumcitrat-Citronensäure-Lösungen sind auch unter der Bezeichnung „Shol“ bekannt und im DAC/NRF-Rezepturhinweis mit Zusammensetzungen genannt.

Wird die Lösung zur Aspirationsprophylaxe eingesetzt, ist die pH-Korrektur nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Die NRF-Rezeptur 19.9. enthält deshalb Glycerol und Natriumcyclamat zur Geschmacksverbesserung. Bei Bedarf können auch Aromen zugesetzt werden. Der schlechte Geschmack kann in der Regel aber in Kauf genommen werden, weil die Lösung bei kurzfristig notwendiger Vollnarkose nur einmalig eingenommen wird.

DAC/NRF-Rezepturhinweis „Natriumcitrat und Kaliumcitrat“

NRF 19.2. „Natriumcitrat-Lösung 0,3 mol/l zum Einnehmen“

06.04.2017 | DACNRF

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