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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V.

Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Tipps, Hilfe und Kurzportrait

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Rezepturtipp der Woche 30/2017

Defekt bei Cannabisblüten – kein Versorgungsengpass für Patienten

Entgegen Meldungen interessierter Anbieter von Cannabisblüten sowie Patienten- und Cannabiskonsumenten-Vereinigungen bedeutet der derzeitige Defekt bei Cannabisblüten aller Sorten als Ausgangsstoff für Rezepturarzneimittel nicht automatisch eine medizinische Mangelversorgung der (Schmerz-)Patienten: Als ohnehin bessere Alternative zu Cannabisblüten sind Cannabis- und Cannabinoid-Fertigarzneimittel sowie Cannabinoid-Rezepturarzneimittel mit Dronabinol und Cannabidiol in guter Qualität und mit sofortiger Verfügbarkeit verordnungsfähig. Aus pharmakologischer Sicht gibt es eigentlich keinen Bedarf für Cannabisblüten in der Hand des Patienten und Bedarf für die inhalative Anwendung allenfalls in seltenen Ausnahmefällen, wie auf einem DPhG-Expertentreffen bereits im Mai 2017 als Konsens festgestellt.

In jeder Apotheke können mit den im DAC beschriebenen Wirkstoffen, Dronabinol und Cannabidiol, nach den NRF-Vorschriften flüssige Rezepturzubereitungen zum Einnehmen verschrieben und in der Apotheke hergestellt werden. Für Dronabinol sind auch Kapseln und eine Lösung zur Inhalation im NRF standardisiert. Bei medizinischem Bedarf könnten vergleichbare Darreichungsformen auch für Cannabidiol und für individuelle Dronabinol-Cannabidiol-Kombinationsarzneimittel rezeptiert werden. Die Apotheke kann helfen, dass die ordnungsgemäße Versorgung gesichert ist – unabhängig von den Fragen nach Kosten und Preisen.

NRF 22.7. "Dronabinol-Kapseln 2,5 mg / 5 mg / 10 mg"

NRF 22.8. "Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml"

NRF 22.10. "Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml"

NRF 22.16. "Ethanolische Dronabinol-Lösung 10 mg/ml zur Inhalation"

DPhG-Expertentreffen "Statement zu Cannabis-Zubereitungen"

27.07.2017 | DACNRF

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