Rezepturtipp der Woche 30/2017
Defekt bei Cannabisblüten – kein Versorgungsengpass für Patienten

Entgegen Meldungen interessierter Anbieter von Cannabisblüten sowie Patienten- und Cannabiskonsumenten-Vereinigungen bedeutet der derzeitige Defekt bei Cannabisblüten aller Sorten als Ausgangsstoff für Rezepturarzneimittel nicht automatisch eine medizinische Mangelversorgung der (Schmerz-)Patienten: Als ohnehin bessere Alternative zu Cannabisblüten sind Cannabis- und Cannabinoid-Fertigarzneimittel sowie Cannabinoid-Rezepturarzneimittel mit Dronabinol und Cannabidiol in guter Qualität und mit sofortiger Verfügbarkeit verordnungsfähig. Aus pharmakologischer Sicht gibt es eigentlich keinen Bedarf für Cannabisblüten in der Hand des Patienten und Bedarf für die inhalative Anwendung allenfalls in seltenen Ausnahmefällen, wie auf einem DPhG-Expertentreffen bereits im Mai 2017 als Konsens festgestellt.
In jeder Apotheke können mit den im DAC beschriebenen Wirkstoffen, Dronabinol und Cannabidiol, nach den NRF-Vorschriften flüssige Rezepturzubereitungen zum Einnehmen verschrieben und in der Apotheke hergestellt werden. Für Dronabinol sind auch Kapseln und eine Lösung zur Inhalation im NRF standardisiert. Bei medizinischem Bedarf könnten vergleichbare Darreichungsformen auch für Cannabidiol und für individuelle Dronabinol-Cannabidiol-Kombinationsarzneimittel rezeptiert werden. Die Apotheke kann helfen, dass die ordnungsgemäße Versorgung gesichert ist – unabhängig von den Fragen nach Kosten und Preisen.
NRF 22.7. "Dronabinol-Kapseln 2,5 mg / 5 mg / 10 mg"
NRF 22.8. "Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml"
NRF 22.10. "Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml"
NRF 22.16. "Ethanolische Dronabinol-Lösung 10 mg/ml zur Inhalation"
DPhG-Expertentreffen "Statement zu Cannabis-Zubereitungen"
27.07.2017 | DACNRF
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