Rezepturtipp der Woche 01/2016
Neues Packmittel für Chloralhydrat-Klysma
Chloralhydrat-Klysma 200 mg/ml nach NRF-Vorschrift 17.5. wird in Klysmenflaschen, Kolbenpipetten oder Einmalspritze abgefüllt. Die Packmittel können nicht vollständig entleert werden, es bleibt eine gewisse Menge zurück, das sogenannte Totvolumen. Damit die geforderte Einzeldosis appliziert werden kann, wird zum Ausgleich der Totvolumina mehr Lösung abgefüllt.
Die in der NRF-Vorschrift bislang vorgeschriebene 3-ml-Klysmenflasche ist nicht mehr erhältlich, angeboten wird nun eine Flasche mit 3 bis 6 ml Nennvolumen. Das Totvolumen musste neu bestimmt und nach unterschiedlichem Nominalvolumen abgestuft werden. Diese für eine richtige Dosierung relevanten Angaben stehen nun im Abschnitt "Herstellungstechnik und Abfüllung".
Der Überschuss bei Abfüllung in Kolbenpipetten oder Einmalspritzen wird in der Apotheke individuell bestimmt.
NRF 17.5 "Chloralhydrat-Klysma 200 mg/ml"
07.01.2016 | DACNRF
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