Rezepturtipp der Woche 42/2016
Freigabeprüfungen bei Rezepturarzneimittel

Die Apothekenbetriebsordnung fordert für Rezepturarzneimittel formal eine sensorische Prüfung, die mit der Freigabe vor der Abgabe zu dokumentieren ist. Die sensorische Prüfung wird am fertigen Produkt ausgeführt, hierbei soll dem Arzneimittel nichts entnommen und die Verpackung nicht beschädigt werden. DAC/NRF enthält sensorische Prüfungen für alle NRF-Vorschriften, wie das Aussehen ohne und unter Öffnung, den Geruch sowie spezielle Prüfungen zur Funktion der Packmittel und Applikationshilfen. Sie sind in der Tabelle I.2.-7 zusammengefasst und werden schrittweise in die NRF-Vorschriften eingearbeitet.
Allgemeine Hinweise I.2.10. "Freigabeprüfungen bei Rezepturarzneimitteln"
20.10.2016 | DACNRF
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