Rezepturtipp der Woche 29/2015
Prüfanweisungen für Defekturarzneimittel in DAC/NRF
Defektur-Fertigarzneimittel und -Bulkware müssen nach der Herstellung geprüft und freigegeben werden. Auf Grundlage der allgemeinen Empfehlungen der DAC-Anlage J „Weitergehende Prüfung der Defekturarzneimittel“ werden kontinuierlich Defekturprüfanweisungen für NRF-Vorschriften entwickelt. Einige der Vorschriften enthalten mehrere Konzentrationsstufen, das erfordert zum Teil spezifisch angepasste Anweisungen und die differenzierte Angabe der Prüfresultate. Diese können in mehreren separaten Dokumenten abgebildet sein.
Seit 2013 gibt es nun schon die DAC-Anlage J, sie enthält inzwischen 13 Prüfanweisungen für 8 NRF-Vorschriften. Mit der Ergänzungslieferung 2015/1 kamen folgende Prüfanweisungen neu dazu:
- Hydrophile Betamethasonvalerat-Creme 0,025 % / 0,05 % / 0,1 % (NRF 11.37.)
- Trichloressigsäure-Lösung 10 % / 20 % / 35 % / 50 % / 65 % (NRF 11.133.)
Hier geht es zu allen Prüfanweisungen der DAC-Anlage J
16.07.2015 | DACNRF
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