Rezepturtipp Kalenderwoche 33/2015
Konzentrationsangaben in Rezepturformeln
Bei der Verordnungen von Rezepturarzneimitteln wird die Konzentration vom Arzt festgelegt. Sie kann unterschiedlich angegeben werden:
- Masseprozent,
- Volumenprozent,
- Aktivität.
Die Konzentration von Rezepturarzneimittel zur lokalen Anwendung wird typischerweise in Masseprozent [% (m/m)] angegeben. Das sind Zubereitungen zur Anwendung im Auge, im HNO-Bereich, auf der Haut sowie zur rektalen und vaginalen Applikation.
Bei flüssigen Zubereitungen zum Einnehmen (Lösungen, Emulsionen, Suspensionen und Säften) ist die Wirkstoffmenge je Einzeldosis relevant und wird in [mg/ml] oder in Volumenprozent [%(m/V)] angegeben. Ist die Dichte der Zubereitung bekannt, kann auch massebezogen hergestellt werden. Das ist bei den standardisierten NRF-Rezepturen der Fall.
Wird im Arzneibuch der Gehalt einer Rezeptursubstanz in Aktivität angegeben, so wird auch die Verordnung in Aktivität ausgestellt. Diese kann sowohl auf die Masse als auch auf das Volumen bezogen werden [I.E./mg oder I.E./ml]. Eine Umrechnung von Masseprozent in Aktivität ist nur selten möglich, weshalb die ärztliche Verordnung bereits richtig ausgestellt sein soll.
Bei Kapseln, Zäpfchen und Ovula wird die Dosierung als Masse je Stück angegeben.
Weitere Informationen zum galenischen Konzept der verschiedenen Arzneiformen können in DAC/NRF in den Allgemeinen Hinweisen nachgelesen werden.
Hier geht es zum DAC/NRF-Online-Werk.
13.08.2015 | DACNRF
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