Rezepturtipp der Woche 21/2015
DAC/NRF-Bezugsquellennachweis
Der Bezug von Rezeptursubstanzen, Chemikalien, Packmitteln und Applikationshilfen ist für die Apotheke tägliches Geschäft und in der Regel unproblematisch. Für spezifische Materialien, die für die ordnungsgemäße Zubereitung der NRF-Rezepturarzneimittel benötigt werden und deren Bezug erfahrungsgemäß schwierig ist, sind in DAC/NRF Bezugsmöglichkeiten genannt:
- Abschnitt III.2. "DAC/NRF-Bezugsquellennachweis für Rezepturbestandteile" enthält neben der genauen Bezeichnung des Stoffes mit geltendem Arzneibuch weitere Charakteristika, mögliche Handelsnamen und die jeweilige Bezugsquelle.
- Abschnitt III.3. "DAC/NRF-Bezugsquellennachweis für Packmittel und Applikationshilfen" enthält die Produktbezeichnung mit individuellen Qualitätsmerkmalen sowie Bezugsquelle mit Artikel- oder Pharmazentralnummer.
Oft unterscheiden sich die Artikelbezeichnungen im Handel untereinander und diese von der wissenschaftlichen Benennung im Arzneibuch und DAC/NRF, wie bei "Hartfett Ph. Eur. (OH-Zahl ≤15)" oder "Kolbenpipette mit Konusspitze". Wenn der Bezug über den Pharmagroßhandel nicht möglich sein sollte, kann direkt bei den Lieferanten oder Herstellern bestellt werden. Zu Beginn der beiden DAC/NRF-Abschnitte steht jeweils das aktuelle Firmenverzeichnis mit Adressen.
DAC/NRF-Abschnitt III. "Bezugsquellen"
21.05.2015 | DACNRF
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