Rezepturtipp der Woche 38/2015
Carbachol nicht mehr lieferbar
Carbachol-Rezeptursubstanz ist derzeit nicht lieferbar. Unseren Informationen nach scheint es sich um ein generelles Lieferproblem zu handeln, ob Rezeptursubstanz wieder angeboten werden kann, ist fraglich. Die NRF-Vorschrift 13.5. „Carbachol-Konzentrat 2 % (m/V) zur Inhalation“ kann demnach nicht mehr hergestellt werden, die Vorschrift wird mit der nächsten DAC/NRF-Ergänzungslieferung gestrichen.
Carbachol-Inhalationslösung wird in der Diagnostik als unspezifischer Provokationstest vor allem zum Ausschluss eines Asthma bronchiale angewendet. Neben Carbachol wird hierfür auch Acetylcholin und vor allem Methacholin verwendet. Mit Provokit steht ein Methacholin-haltiges Fertigarzneimittel zur Verfügung, allerdings wird gelegentlich von Lieferschwierigkeiten berichtet. Bei DAC/NRF sind bislang keine standardisierten Rezepturen bekannt. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Herstellung einer Methacholin-Inhalationslösung stehen im DAC/NRF-Rezepturhinweis.
Reproduzierbare Provokationstests müssen hinsichtlich des Verfahrens, des Nachweises einer bronchialen Reaktion und deren Beurteilung standardisiert werden. Entscheidend für das Verfahren sind u. a. die Wirkstoffkonzentration, Hilfsstoffe in der Lösung, die Art und die Dauer der Inhalation. Hinsichtlich Konzentration und Anwendungsmenge ist deshalb eine Abstimmung auf das tatsächlich angewendete Provokationsverfahren notwendig.
DAC/NRF-Rezepturhinweis "Methacholin für Provokationstests"
17.09.2015 | DACNRF
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