Rezepturtipp der Woche 04/2015
Anreibemittel bei NRF 11.138.
In der NRF-Vorschrift 11.138. "Hydrophile Erythromycin-Creme 2 % mit Metronidazol 1 %" waren bislang Mittelkettige Triglyceride als Anreibemittel für die Wirkstoffe vorgeschrieben. Es kam jedoch speziell bei dieser Wirkstoffkombination zu Agglomeratbildung und Verklumpung. Propylenglycol ist ebenfalls nicht geeignet, Erythromycin löst sich teilweise darin und kann nachträglich auskristallisieren.
Seit der DAC/NRF-Ergänzungslieferung 2014/2 wird Glycerol als Anreibemittel für Erythromycin und Metronidazol vorgeschrieben. Glycerol hat schlechte Lösungseigenschaften für die Wirkstoffe, die Suspension ist gleichmäßiger und im Mikroskop sind deutlich weniger Wirkstoffagglomerate in der fertigen Creme zu erkennen.
Wichtig ist, dass die Wirkstoffe zunächst nur mit der halben Menge an Glycerol angerieben werden. Nur so können Agglomerate effektiv zerteilt werden.
Zur aktuellen NRF-Vorschrift 11.138. geht es hier.
In der NRF-Vorschrift 11.77. wird Erythromycin weiterhin mit Mittelkettigen Triglyceriden angerieben.
22.01.2015 | DACNRF
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