Newsletter Kalenderwoche 39/2014
Borsäure nur noch selten erlaubt
Borsäure und Natriumtetraborat werden als reproduktionstoxisch eingestuft. Die Verwendung als Wirkstoff ist in den meisten Fällen inzwischen verboten, zum Beispiel in Mundtherapeutika, Rhinologika, Dermatika, Otologika und Vaginalia.
Ausnahmen sind Borsäure in homöopathischen Verdünnungen ab D4 und als Isotonisierungszusatz oder Puffer in Augentropfen. Alte Borsäure-Rezepturen und mögliche Alternativen finden Sie im Rezepturhinweis «Borsäure».
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