Newsletter Kalenderwoche 43/2011
Verwendung von Triethanolamin ist bedenklich
Die Base Triethanolamin haben Apotheker früher vielfältig als Hilfsstoff in Rezepturen eingesetzt, zum Beispiel zur Verdickung in Carbomergelen oder zur Salzbildung in Stearatcremes. Wegen der Gefahr der Kontamination mit kanzerogenen Nitrosaminen ist Triethanolamin in Arzneimittelrezepturen inzwischen als bedenklich anzusehen und darf nicht mehr verwendet werden.
In den meisten Fällen kann Trometamol problemlos als Ersatz verwendet werden, so auch in Carbomergelen und in Stearatcremes.
Weitere Informationen und Verwendungsbeispiele finden Sie in folgenden Rezepturhinweisen:
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