Newsletter Kalenderwoche 49/2011
Umstrittene Rezepturen: Rücksprache mit dem Arzt halten
Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung bei Rezepturanforderungen sind die Bestandteile auf therapeutische Sinnhaftigkeit und Unbedenklichkeit zu prüfen. Bedenkliche Arzneimittel im Sinne § 5 AMG dürfen nicht hergestellt werden. Bei umstrittenen Stoffen, zum Beispiel wenn eine Negativmonographie vorliegt, muss das pharmazeutische Personal Unklarheiten im Dialog mit dem verordnenden Arzt ausräumen. Die Apotheke kann zum Beispiel therapeutisch unbedenkliche Alternativen vorschlagen oder der Arzt hält die Rezeptur trotz der bekannten Risiken für vertretbar. Die Apotheke sollte die Entscheidung schriftlich so dokumentieren, dass sie nachvollziehbar ist.
Auch für Rezepturen in Compassionate-Use-ähnlichen Fällen ist Arztrücksprache zur Nutzen-Schaden-Beurteilung mit entsprechender Dokumentation empfehlenswert. Ist in der Apotheke die Anwendungsart für einen Wirkstoff nicht bekannt, sollte das pharmazeutische Personal zumindest nach einem aussagekräftigen Literaturbeleg fragen.
Das NRF enthält Musterbriefe für die Kommunikation mit den Ärzten bei umstrittenen Verordnungen. Die Dateien finden Sie auf der CD-ROM, die im NRF-Band 1 im Abschnitt II «Dokumentation» eingeheftet ist. In der digitalen Version des NRF finden Sie den Ordner unter DAC/NRF-Tools.
Weitere Informationen finden Sie im Rezepturhinweis: Nutzen-Risiko-Beurteilung bei Rezepturarzneimitteln und zur Ausgangsstoffqualität
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