Newsletter Kalenderwoche 25/2011
Kein hochkonzentriertes Epinephrin und Alaun für den Zahnarzt
Zahnärzte verordnen häufig hoch konzentriertes Epinephrin (4 bis 6 Prozent) und Alaun (8 Prozent) zur lokalen Blutstillung nach Zahnextraktionen. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat Epinephrin-Lösungen mit mehr als 1 Promille zur Blutstillung im Dentalbereich in die Liste bedenklicher Rezepturarzneimittel aufgenommen.
Zulässig ist dagegen die Verdünnung (1:10) eines 0,1-prozentigen Fertigarzneimittels mit isotonischer Natriumchlorid-Lösung oder mit Wasser für Injektionszwecke. Die Anwendungskonzentration beträgt dann 0,01 Prozent. Von der Lösung sollen nicht mehr als 10 Tropfen auf einen Tupfer gegeben werden, entsprechend einer Höchstmenge von 0,05 Milligramm Epinephrin.
Weitere Informationen finden Sie im Rezepturhinweis: Epinephrin/Adrenalin.
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