Newsletter Kalenderwoche 19/2010
Wegweiser für Rezepturprofis: NRF-Kapitel I.4.
Das NRF ist nicht nur eine Sammlung standardisierter Rezepturvorschriften im DAC. In der Serie «Wegweiser für Rezepturprofis» möchten wir Ihnen heute das Kapitel I.4. «Haltbarkeit von Zubereitungen» vorstellen.
Man unterscheidet bei der Haltbarkeit von Rezepturen die Begriffe Laufzeit (Haltbarkeit vor Anbruch) und Aufbrauchfrist (nach Anbruch). Das Kapitel I.4.1. befasst sich mit der Laufzeit von Zubereitungen und nennt Gründe für eine Laufzeitbegrenzung.
Die Aufbrauchfrist bezeichnet die Zeitspanne, die mit dem Anbruch des Arzneimittels beginnt und dessen Verwendung beim Patienten zeitlich begrenzt. Im Kapitel I.4.2. steht Ihnen ein Schema zur Verfügung, das die Zuordnung einer Aufbrauchfrist erleichtert (siehe dazu Abbildung I.4.-1). Anhand von sechs Fällen werden die nötigen Entscheidungsprozesse verdeutlicht. Dabei wird unter anderem auch geprüft, ob Analogien zu standardisierten Vorschriften herzustellen sind. Für die NRF-Monographien sind Laufzeit und Aufbrauchfrist in einer Tabelle im folgenden Kapitel I.4.3. gelistet.
Kann man abschätzen, dass eine Zubereitung physikalisch und chemisch stabil ist, so kann man sich an allgemeinen Richtwerten für Aufbrauchfristen (Tabelle I.4.-2 im NRF) orientieren.
Abschließend behandelt das Kapitel I.4.4. noch die Verwendbarkeitsfristen von Dermatikagrundlagen und NRF-Stammzubereitungen als Bulk- und Halbfertigware zur Weiterverarbeitung in der Apotheke. Weitere Informationen finden Sie im Buch «Verwendbarkeitsfristen von Ausgangsstoffen in der Apotheke» von Karsten Albert (ISBN 978-3-7741-1033-5). Hier sind die Verwendbarkeitsfristen von fast 2000 Ausgangsstoffen tabellarisch zusammenfasst.
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