Newsletter Kalenderwoche 10/2010
Verschreibungspflicht von Rezepturen
Die NRF-Rezeptur-Informationsstelle wird häufig um Beurteilung gebeten, ob eine Rezeptur verschreibungspflichtig ist. Möglicherweise steht dahinter auch die Frage nach der Erstattungsfähigkeit. Detailfragen, die sich auf diese Thematik beziehen, kann das NRF nicht beantworten. Hier sind die Landesapothekerverbände die richtigen Ansprechpartner.
Für Rezepturen ist, wie auch für Fertigarzneimittel, die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) bindend. Sie steht in der Apotheke zum Nachschlagen bereit. Sie ist Bestandteil des Wilson/Blanke, der Gesetzessammlung für Apotheken. Außerdem können Sie sich in der Gelben Liste und in Scribas Tabellen über die Verschreibungspflicht von Stoffen informieren. Sofern es für bestimmte Substanzen hinsichtlich Wirkstoffkonzentration, Dosierung oder Anwendungsgebiet Ausnahmen gibt, sind diese jeweils vermerkt. Fragen ergeben sich jedoch häufig daraus, dass die AMVV keine Synonyme (3,4-Diaminopyridin neben Amifampridin) und Sammelpositionen (Lokalanästhetika) aufführt.
Möchten Sie wissen, ob eine NRF-Rezeptur der Verschreibungspflicht unterliegt, können Sie das in den Allgemeinen Hinweisen I.3. des NRF in Tabelle I.3.-2 nachlesen.
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