Newsletter Kalenderwoche 39/2010
Industrielle Basisdermatika in Rezepturen
Nicht selten verordnen Ärzte Rezepturen auf Basis industriell gefertigter Produkte, die weder offizinelle Grundlagen noch Fertigarzneimittel sind. Solche dürfen nur in Arzneimittelrezepturen verarbeitet werden, wenn ihre pharmazeutische Qualität festgestellt werden kann. Bei Produkten, die nach Kosmetik-Verordnung hergestellt werden, ist das in der Regel nicht der Fall. Kann der Hersteller den Nachweis über die pharmazeutische Qualität in Form eines validen Prüfzertifikates nicht erbringen, kommt die Grundlage nicht für die Arzneimittelherstellung infrage.
Einige Firmen bieten neben den wirkstoffhaltigen Arzneimitteln auch wirkstofffreie Grundlagen an, zum Beispiel für eine Intervalltherapie. Auch hier ist nachzuweisen, dass die Anforderungen hinsichtlich Hilfsstoffqualität erfüllt sind. Da Rezepturen auf dieser Basis beim NRF nicht untersucht und bewertet werden, sollte der Hersteller um Information und geprüfte Rezepturvorschläge gebeten werden. Zum Teil sind Rezepturbroschüren oder Kompatibilitätstabellen verfügbar. Stabilitätsgeprüfte Rezepturvorschläge der Firmen sollen in der Zusammensetzung der Hilfsstoffe (wie pH-Regulanzien, Anreibemittel) in der Apotheke nicht weiter modifiziert werden.
Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie im Rezepturhinweis Dermatikagrundlagen/Fertigprodukte.
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