Newsletter Kalenderwoche 08/2010
Clotrimazol-Augentropfen und -Ohrentropfen im NRF
Seit dem Jahr 2000 enthält das NRF Herstellungsvorschriften für Clotrimazol-Augentropfen 1 % (NRF 15.22.) und Clotrimazol-Ohrentropfen 1 % (NRF 16.4.). Bei der redaktionellen Überarbeitung 2009 hat sich bei beiden Vorschriften ein Druckfehler in der Zusammensetzung eingeschlichen.
Es muss in beiden Vorschriften lauten:
100 g Zubereitung enthalten:
Clotrimazol (mikrofein gepulvert) 1,0 g
Raffiniertes Erdnussöl 99,0 g
Wir danken den vielen aufmerksamen Apotheken für den Hinweis.
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