Newsletter Kalenderwoche 21/2010
Bufexamac-Verbot gilt auch für Rezepturen
Bufexamac wurde wegen seiner vermeintlichen antiphlogistischen, analgetischen und juckreizstillenden Wirkung dermal bei atopischem und chronischem Ekzem sowie in Hämorrhoidenzäpfchen eingesetzt. Die Wirkung des Bufexamac ist jedoch schwach, seine Allergenität dafür umso stärker.
Deshalb wurde 2002 das Stufenplanverfahren eingeleitet, im Mai 2010 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) alle Zulassungen Bufexamac-haltiger Arzneimittel mit sofortiger Wirkung widerrufen. Auch die Herstellung im Rahmen der Rezeptur von Bufexamac-Zubereitungen verbietet sich somit.
Weitere Informationen zu Bufexamac und mögliche therapeutische Alternativen finden Sie im NRF-Rezepturhinweis Bufexamac.
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