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Rezepturhinweise sind Dossiers zu unterschiedlichen Rezeptur-Themen.
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Der Rezepturenfinder ist eine Datenbank mit rund 3.000 Rezepturformeln.
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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V.

Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Ärztliche Anfragen zu den Magistralrezepturen beantworten wir gerne. 
 

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Tipps, Hilfe und Kurzportrait

DAC/NRF ist Ihre verlässliche Quelle für Informationen rund um das Thema Labor und Rezeptur.
 

Aufgaben und Kurzportrait DAC/NRF

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Newsletter Kalenderwoche 06/2010

Arzneimittel auf Vorrat herstellen

Werden Rezepturen häufig verordnet, so können sie als Defektur auf Vorrat hergestellt werden. Hierbei sind zunächst zwei Fälle zu unterscheiden: Die Herstellung als nicht portionierte Standgefäßware oder als Fertigarzneimittel. Bei letzteren abgepackten und abgabefertigen Arzneimitteln ist nochmals zu unterscheiden, ob eine Standardzulassungsmonographie existiert oder ob die sogenannte Hunderter-Regel greift.

Standgefäßware

Die Herstellung als Standgefäßware («Bulk») ist die Option, wenn weder eine Standardzulassung vorliegt noch die Voraussetzungen der Hunderter-Regel erfüllt sind. Erst bei Bedarf wird eine Rezeptur abgefasst.

Standardzulassung

Wird eine Standardardzulassung genutzt, muss dies dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und der zuständigen Aufsichtsbehörde förmlich angezeigt werden. Die Standardzulassung erlaubt unter anderem die externe Lohnherstellung. Abgegeben werden dürfen die Präparate jedoch nur in der als Unternehmer gemeldeten eigenen Apotheke.

BfArM: http://www.firsturl.de/TW406uk (verkürzter Link)

Hunderter-Regel

Bei häufiger ärztlicher Verordnung kann ein Präparat als «verlängerte Rezeptur» auf Vorrat hergestellt werden. Formal handelt es sich um eine Fertigarzneimittel-Defektur. Die Nutzung der Hunderter-Regel ist bei nicht verschreibungspflichtigen Rezepturen schwer zu realisieren, und der Handverkauf neben der Abgabe auf Rezept ist problematisch. Dies entwertet in der Praxis diese Option zur Herstellung in abgabefertigen Packungen.

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