Newsletter Kalenderwoche 30/2011
Thalidomid als Ausgangssubstanz für die Rezeptur
Thalidomid ist seit 2009 wieder in Deutschland zugelassen. Neben einem Fertigpräparat in Form von Kapseln ist die Rezepturherstellung möglich. Der DAC® hat für den Arzneistoff eine Monographie (T-040) zur Erstellung eines Prüfzertifikats veröffentlicht. Das NRF® hat Vorschriften zur Herstellung eines 2-prozentigen Safts (NRF 32.1.) und Thalidomid-Kapseln (NRF 32.2.) sowie einer Stammzubereitung (S.32.) erstellt. Wichtig ist die strikte Befolgung der NRF-Herstellungsvorschriften, um die Mitarbeiter ausreichend zu schützen.
Aufgrund der antiphlogistischen, antineoplastischen und antiangiogenetischen Wirkung wird Thalidomid bei Hauterkrankungen wie einigen Lepra-Reaktionen (Erythema nodusum leprosum), multiplen Myelomen sowie Autoimmunkrankheiten unter strengen Sicherheitsauflagen eingesetzt. Durch die Arzneimittelverschreibungsverordnung und das sogenannte T-Rezept ist die Abgabe von Thalidomid-haltigen Arzneimitteln in Deutschland streng geregelt.
Bekannt wurde der Arzneistoff als Schlaf- und Beruhigungsmittel «Contergan» Anfang der 1960er-Jahre, da die Einnahme während der Schwangerschaft zu schweren Fehlbildungen der Kinder führt.
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