Newsletter Kalenderwoche 12/2011
Dokumentationshilfen Teil 2
Wie bereits ankündigt, möchten wir Ihnen die bereits vorhandenen Dokumentationshilfen im DAC/NRF etwas genauer vorstellen. Hierzu stehen insgesamt 12 Korrespondenzvorlagen im Format DIN A4 im Abschnitt I.5.3.2. des NRF zur Verfügung.
Teil 2
Verfügbarkeit einer standardisierten Alternative für die angegebene Rezeptur
Diese Dokumentationshilfe sollte eingesetzt werden, wenn eine standardisierte Herstellungsvorschrift im NRF als Alternative zur Individualrezeptur zur Verfügung steht. Oftmals ist die Vorschrift für eine Individualrezeptur problemlos umsetzbar. Trotzdem sollte, sofern möglich, immer auf die standardisierte Vorschrift des NRF gewechselt werden, da diese Vorschriften in Bezug auf die Bestandteile oder die Haltbarkeit gründlich untersucht worden sind.- Überdosierung
Die Herstellung der Rezeptur kann erst erfolgen, wenn die Unklarheiten bezüglich der hohen Dosierung/Konzentration beziehungsweise der Überschreitung der oberen Richtkonzentration ausgeräumt sind. - umstrittenen Bestandteil
Die Unklarheit bezüglich eines umstrittenen Rezepturbestandteils (Beispiel: negative Beurteilung in Therapieleitlinien) kann durch eine plausibel begründete individuelle Nutzen-Schaden-Beurteilung ausgeräumt werden. - unbekannte Anwendung
Eine Rückfrage beim Arzt ist erforderlich, da für die verschriebene Rezeptur kein Anwendungsvorschlag aus Standardliteratur, Therapieleitlinien oder der beruflichen Erfahrung bekannt ist. Zur besseren Beurteilung, zum Ausschluss einer Verwechselung und zur Beseitigung der Unklarheit wird vom Arzt um Angabe einer wissenschaftlichen Quelle für die interne Dokumentation gebeten. - unbekannte Bezeichnung
Ein Bestandteil der Rezeptur ist unverständlich oder falsch bezeichnet.
- Probleme mit der Wirkstoffqualität eines oder mehrerer Ausgangsstoffe
Ein Bestandteil der Rezeptur hat nicht die erforderliche pharmazeutische Qualität, da beispielsweise keine Arzneibuch-Monographie vorhanden ist oder der Stoff nur als Chemikalie zur Verfügung steht. Eine stichhaltige Nutzen-Risiko-Abwägung ist notwendig, damit der Stoff eingesetzt werden kann.
Information
Rezepturtipps von DAC/NRF erscheinen wöchentlich und werden im
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