Newsletter Kalenderwoche 11/2011
Dokumentationshilfen Teil 1
Wie bereits ankündigt, möchten wir Ihnen die bereits vorhandenen Dokumentationshilfen im DAC/NRF etwas genauer vorstellen. Hierzu stehen insgesamt 12 Korrespondenzvorlagen im Format DIN A4 im Abschnitt I.5.3.2. des NRF zur Verfügung.
Der Prozess der Entscheidungsfindung lässt sich zum Beispiel nachvollziehbar dokumentieren, wenn
- dem Arzt die Information zusammen mit einer Rezeptkopie per E-Mail oder Telefax geschickt wird.
- dem Arzt die in der Apotheke schriftlich vorliegende Information telefonisch gegeben wird und gegebenenfalls dabei die Entscheidung gleich auf dem Blatt vermerkt wird.
Teil 1
- Allgemeine Kommunikation mit dem Arzt
Diese Dokumentationshilfe sollte eingesetzt werden, wenn eine allgemeine Unklarheit bei der Rezeptur auftritt. Es könnte sich beispielsweise um eine unleserliche Anweisung oder allgemein fehlerhafte Angabe auf dem Rezept handeln. - Bedenklichkeit
Die Herstellung der Rezeptur ist wegen Bedenklichkeit gesetzlich verboten. Eine individuelle Nutzen-Schaden-Abwägung kann nicht durchgeführt werden. Eine mögliche Alternative kann angeboten werden. - Gebrauchsanweisung
Rückfrage beim Arzt, da notwendige Informationen nach Arzneimittelverschreibungsverordnung fehlen. - Probleme mit externen Glucocorticoiden
Rückmeldung beim Arzt, dass das verschriebene Glucocorticoid nicht topisch eingesetzt werden kann. - Irreparabler Qualitätsmangel der Rezeptur
Die angemessene Qualität der verschriebenen Rezeptur kann nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln prinzipiell nicht hergestellt werden. - Reparabler Qualitätsmangel der Rezeptur
Die verschriebene Rezeptur lässt sich nicht ohne Weiteres nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln stabil herstellen. Es kommt zu Unverträglichkeiten mit unzulässiger Qualitätsminderung.
Information
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