Newsletter Kalenderwoche 22/2011
Beurteilung von experimentellen Substanzen
Im Krankenhaus und insbesondere in Universitätskliniken kommen häufig Substanzen zum Einsatz, die unter Umständen keine Zulassung und/oder Monographie eines gültigen Arzneibuchs haben. Diese Substanzen werden im Rahmen eines Therapieversuchs oder zur klinischen Forschung eingesetzt, in einigen Fällen auch zur Grundlagenforschung.
Das übliche Vorgehen ist die Anmeldung und Überprüfung der Vorgehensweise durch die medizinische Ethikkommission des Krankenhauses. Damit diese Kommission eine sachgerechte Entscheidung fällen kann, sind von dem verantwortlichen Apotheker unter Umständen sehr umfangreiche Informationen zusammenzustellen und vorzulegen.
In der Regel muss der Apotheker die pharmazeutische Qualität der einzusetzenden Stoffe beurteilen oder galenische Fragestellungen klären. Insbesondere die Beurteilung der pharmazeutischen Qualität kann unter Umständen nicht immer ohne Hilfestellung durch Dritte erbracht werden.
Wenn eine entsprechende Fragestellung bei Ihnen auftreten sollte, können Sie sich an die DAC/NRF-Informationsstelle wenden.
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