Newsletter Kalenderwoche 44/2009
«Rinderfußöl» und andere gestrichene DAC-Monographien
In den vergangenen Wochen erhielten wir in regelmäßigen Abständen Anfragen zu der Monographie «Rinderfußöl» des Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC). Aus mangelnder Gewährleistung der pharmazeutischen Qualität wurde die Monographie 2005 gestrichen. Aus diesem Grund liegt es in der Verantwortung der Apotheke, das Rinderfußöl für Rezepturen zu verwenden. Informationen, die wir Apotheken bezüglich dieser ehemaligen DAC-Monographie zukommen lassen, dienen ausschließlich dem privaten Gebrauch.
In Anlehnung an die «Rinderfußöl»-Monographie weisen wir darauf hin, dass Informationen über DAC-Monographien, die in der Vergangenheit gestrichen worden sind, nur für private Zwecke zu gebrauchen sind. Das bedeutet, die Verwendung von Substanzen alter DAC-Monographien für Rezepturzwecke oder Zwecke anderer Art ist nicht zulässig.
In diesem Zusammenhang sollten Apotheken auch auf Bezeichnungen von Verpackungen gelieferter Substanzen achten, die für Rezepturen verwendet werden sollen. So müssen Substanzen, die auf der Verpackung den Anhang «DAC» und das im Anschluss genannte Erscheinungsjahr tragen, auf Gültigkeit der Monographie geprüft werden. Die pharmazeutische Qualität von Substanzen orientiert sich ausschließlich an Monographie, die aktuell Bestandteil des DAC sind.
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