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Dossiers zu Rezeptur-Themen und Rezeptur-Datenbank

Rezepturhinweise sind Dossiers zu unterschiedlichen Rezeptur-Themen.
Mehr Info zu den Rezepturhinweisen

 

Der Rezepturenfinder ist eine Datenbank mit rund 3.000 Rezepturformeln.
Rezepturformeln und ihre Bewertung

 

Weitere Informationen zu DAC/NRF-Wissen und Tipps für die Suche

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Geprüfte Qualität

Für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln müssen Apotheken eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen einhalten. DAC/NRF unterstüzt die Apotheken beim Prüfen der Plausibilität, Identität und der Defekturarzneimittel sowie bei der Einschätzung der Pharmazeutischen Qualität ebenso wie bei der Auswahl von Prüfmitteln oder dem Waagenmanagement.

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Formel finden, Rechnen und Dokumentieren

Für das Herstellen von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln ist eine geeignete Rezepturformel wesentlich. Die korrekte Einwaage des Wirkstoffs und eine plausible Haltbarkeit sind Voraussetzungen für hohe Qualität.

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Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V.

Das ZL widmet sich als unabhängiges Labor der deutschen Apothekerschaft allen Fragen zur Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln.

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Rezepturformeln finden

Die Suche nach geeigneten Formeln im "Rezepturenfinder für Ärzte" ist kostenlos.
 

Ärztliche Anfragen zu den Magistralrezepturen beantworten wir gerne. 
 

Für den Service ist lediglich ein
Login für Ärzte (DocCheck) notwendig.

 

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Tipps, Hilfe und Kurzportrait

DAC/NRF ist Ihre verlässliche Quelle für Informationen rund um das Thema Labor und Rezeptur.
 

Aufgaben und Kurzportrait DAC/NRF

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Newsletter Kalenderwoche 46/2009

Angaben auf Prüfzertifikaten der Hersteller

Werden Hilfs- oder Wirkstoffe für die Rezepturherstellung bestellt, so werden vom Hersteller oder Lieferanten in der Regel Prüfzertifikate mitgeliefert. Diese müssen in der Apotheke auf Gültigkeit, Plausibilität und Vollständigkeit geprüft werden. Ein Prüfzertifikat muss bestimmte Mindestangaben enthalten:

  • Das Zertifikat muss den Vorgaben einer gültigen Monographie (Ph. Eur., DAB, DAC) entsprechen. Ist keine Monographie vorhanden, kann in Ausnahmefällen auch eine Prüfvorschrift eines pharmazeutischen Rohstofflieferanten verwendet werden, wenn Sie den allgemeinen Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs entspricht.
  • Alle Vorgaben der Monographie müssen auf dem Prüfzertifikat aufgelistet und mit einem eindeutigen Untersuchungsergebnis versehen sein.
  • Die Chargenbezeichnung der Substanz muss mit der angegebenen Chargenbezeichnung des Zertifikats übereinstimmen.
  • Das Prüfzertifikat muss von einer sachkundigen Person unterzeichnet sein.

Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann auf die Komplettprüfung der Substanz in der Apotheke verzichtet werden, das heißt die Apotheke muss bei der Eingangsprüfung nur die Identität der vorliegenden Substanz feststellen. Dabei kann auf die zweite Identifikationsreihe der Monographie oder auf Alternativverfahren des DAC zurückgegriffen werden.

Ist jedoch eine Angabe fehlerhaft oder nicht vorhanden, so ist eine Komplettprüfung, entsprechend den Vorgaben der zugrunde liegenden Monographie, durchzuführen. Aus diesem Grund ist die Kontrolle der Prüfzertifikate zwingend notwendig und sollte entsprechend auf dem Prüfprotokoll dokumentiert werden.

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Rezepturtipps von DAC/NRF erscheinen wöchentlich und werden im
Rezepturtipp-Archiv gesammelt.

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