Rezepturtipp der Woche 06/2015
Kürzere Haltbarkeit für NRF 11.26.
Achtung: Vorschrift wurde mit der EL 2016/1 gestrichen!
Die NRF-Vorschrift 11.26. enthielt den Wirkstoff Fuchsin. Dieser löste sich nicht ausreichend gut in Wasser und machte den Zusatz an Ethanol erforderlich. Der Alkohol trug zudem zum antimikrobiellen Schutz bei.
Fuchsin ist nicht mehr erhältlich, Nachfolgesubstanz ist Fuchsin N. Diese löst sich besser in Wasser, Ethanol als weiteres Lösungsmittel ist nicht mehr erforderlich. Somit konnte die Fuchsin-Lösung NRF 11.26. als rein wässrige Lösung konzipiert werden, was bei geschädigter Haut und vor allem in der Pädiatrie häufig gewünscht ist. Fuchsin N tötet Schimmelpilze nicht ausreichend ab, sodass bei der alkoholfreien Lösung die Aufbrauchsfrist stark verkürzt ist.
Fuchsin N löst sich auch in Ethanol-Wasser-Mischungen. Sofern nichts gegen die Anwendung alkoholischer Lösugen spricht, kann im begründeten Fall nach der alten NRF-Vorschrift unter Verwendung von Fuchsin N gearbeitet werden.
Die entfallene NRF-Vorschrift 11.26. steht im Rezepturenfinder.
Wenn Fuchsin N-Rezeptursubstanz nicht bezogen werden kann, sind indivuduel anhand der beanspruchten Wirkung und dem Anwendungsgebiet therapeutische Alternativen zu suchen.
05.02.2015 | DACNRF
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