NEWSLETTER KALENDERWOCHE 32/2012
Phenol bei eingewachsenen Nägeln zulässig
Phenol ist als arzneilich wirksamer Bestandteil in Dermatika als bedenklich im Sinne § 5 AMG anzusehen. In begründeten Ausnahmefällen kann es zur Verätzung (Kaustik/Kauterisation) bei eingewachsenen Nägeln durch den Arzt angewendet werden.
Verflüssigtes Phenol DAC ist nicht als Rezeptursubstanz erhältlich und wird bei Bedarf aus 90,9 Teilen kristallinem Phenol und 9,1 Teilen Gereinigtem Wasser hergestellt.
Weitere Informationen finden Sie in den NRF-Rezepturhinweisen zu «Phenol zur Anwendung bei eingewachsenen Nägeln».
FÜR ABONNENTEN ALLES ONLINE
|