Rezepturtipp der Woche 18/2017
Kräutermühlen für Cannabisblüten

Seit März 2017 sind Cannabisblüten verkehrsfähig und können für bestimmte Anwendungsgebiete standardisiert zur Inhalation nach Verdampfung oder als Teezubereitung verordnet werden. Handelsübliche Cannabisblüten sind überwiegend die nicht oder nur wenig zerkleinerten Triebspitzen, in Relation zu den niedrigen Einzeldosen nicht einheitlich beschaffen und deshalb zur Dosierung kleiner Mengen nicht geeignet. Die Droge muss weiter zerkleinert werden, geeignet sind einfache gekapselte Handmühlen oder – bei größeren Ansätzen – elektrische Mühlen. Bezugsquellen sind im PZ-Expertenrat-Spezial „Cannabis in der Apotheke“ und in den NRF-Vorschriften 22.12. bis 22.15. als Literaturstellen genannt. Die Vorschriften werden zwar erst mit der DAC/NRF-Ergänzungslieferung 2017/1 in die Druck- und die Offline-Version aufgenommen, aus aktuellem Anlass sind ihre Kerninhalte bereits auf der DAC/NRF-Webseite vorpubliziert.
Vorabpublikationen zu Cannabis-Rezepturvorschriften NRF 22.12. bis 22.15.
PZ-Expertenrat-Spezial: Welche Kräutermühle ist zum Mahlen von Cannbisblüten geeignet?
04.05.2017 | DACNRF
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